Die Sozialabzüge im Detail
- AHV / IV / EO – 5,30 %: deine Beiträge an die 1. Säule (Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatz). Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 5,30 %, ohne obere Grenze.
- ALV – 1,10 %: die Arbeitslosenversicherung, bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200. Auf den Teil darüber kommen 0,50 % Solidaritätsbeitrag dazu.
- NBU – variabel: die Nichtberufsunfall-Versicherung. Den genauen Satz legt dein Arbeitgeber fest, meist zwischen 1 und 2,5 %.
- BVG (Pensionskasse) – altersabhängig: die 2. Säule. Ab CHF 22'680 Jahreslohn obligatorisch; der Beitrag steigt mit dem Alter.
- Quellensteuer: nur für Personen ohne Niederlassungsbewilligung – sie wird direkt vom Lohn abgezogen statt separat veranlagt.
Und die Einkommenssteuer?
Für die meisten wird die Steuer nicht direkt vom Lohn abgezogen, sondern separat über die Steuererklärung veranlagt. Sie hängt stark vom Wohnkanton und der Gemeinde ab – zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kanton liegen bei gleichem Einkommen mehrere Tausend Franken pro Jahr. Wie viel Netto in deinem Kanton bleibt, zeigt der Kantonsvergleich.
Was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt
Dein Bruttolohn ist nicht das Ende der Rechnung: Der Arbeitgeber zahlt on top AHV/ALV (im gleichen Umfang wie du), die Familienausgleichskasse (FAK), die Berufsunfallversicherung und seinen Anteil an der Pensionskasse. Diese Lohnnebenkosten liegen meist bei 12–16 % des Bruttolohns.
Rechner dazu: Brutto-Netto · Kantonsvergleich · Arbeitgeberkosten
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt vom Bruttolohn?
Nach den Sozialabzügen rund 83–88 % – vor Steuern. Der genaue Wert hängt von Pensionskasse, Unfallversicherung und Wohnkanton ab.
Warum ist mein BVG-Abzug höher als beim Kollegen?
Der BVG-Beitrag steigt mit dem Alter und richtet sich nach dem koordinierten Lohn und dem Vorsorgeplan deiner Pensionskasse.